Schulwanderungen und -fahrten
2. Generelle Prinzipien für alle Fahrten und Wanderungen
• Fahrten mit reinem Urlaubscharakter sind nicht zulässig.
• Bei der Planung und Durchführung von Schulwanderungen und –fahrten müssen ökologische, soziale und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
• Flugreisen werden nur im Ausnahmefall genehmigt. In diesem Fall sollte eine CO²-Ausgleichszahlung geleistet werden.
• Die Teilnahme an Klassenfahrten ist für Schülerinnen und Schüler generell verpflichtend. Über begründete Ausnahmen nach Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Klassenleitung.
• Bei Schulfahrten werden zwei Begleitpersonen (in der Regel das Klassenteam oder bei Kursfahrten der Kurslehrer/die Kurslehrerin und eine weitere Lehrkraft) zur Verfügung gestellt. Sofern gewünscht, können zusätzlich Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen (Studenten, Teamer etc.) mitfahren.
• Möglichst frühzeitige Elternbeteiligung in Fragen der Kosten, Ziele und Inhalte ist zwingend notwendig. Ein Konsens innerhalb der Klassenpflegschaft ist anzustreben. Die Unternehmungen sind auch deshalb so rechtzeitig zu planen, dass die Eltern die Möglichkeit haben, die Kosten für die Fahrt auf einem Klassenkonto anzusparen
• Die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zu Kosten und Zielen ist rechtzeitig vor der Buchung bzw. Vertragsabschluss einzuholen. Dies gilt auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
• Bei den Kosten sind aufzuführen: Transport, Unterbringung, Vollverpflegung, Nebenkosten (Transport vor Ort, Eintrittsgelder, etc.). Das persönliche Taschengeld zählt nicht dazu.
• Zum Zwecke des Informationsaustausches sind zur Weitergabe geeignete Unterlagen über durchgeführte Fahrten und Wandertage bereitzustellen.
3. Wandertage (WT)
3.1 zeitliche Verteilung
• Pro Schuljahr können 3 Wandertage stattfinden. Sie liegen in den Jahrgängen 7 bis 10 am Standort parallel, Im Jahrgang 5 sind keine gemeinsamen Termine nötig. Im Jahrgang 6 sollen 2 Termine parallel liegen. Ein Termin kann frei gewählt werden, sofern der WPI-Unterricht nicht betroffen ist.
3.2 Ziele von Wandertagen
• Ziele von WT sollten dem Prinzip „Vom Nahen zum Fernen" folgen, d.h. in den unteren Jahrgängen sind WT, die die Erkundung des Heimatraums zum Ziel haben, weiter entfernten Orten vorzuziehen. Eine Steigerungsmöglichkeit je nach Alter der Schülerinnen und Schüler sollte angestrebt werden.
• Rein kommerzielle Freizeitparks (z.B. „Fort Fun" etc.) sind keine akzeptablen Ziele von Wandertagen.
• Der Schwerpunkt von Wandertagen muss eine gemeinsame Klassenaktivität mit Bildungscharakter sein.
• Zu Beginn des Schuljahres legt die Klassenpflegschaft einen Kostenrahmen für alle drei Wandertage fest.
3.3 Kostenobergrenze /Elternbeteiligung
• Die Kosten und Ziele von Wandertagen sind rechtzeitig in der Klassenpflegschaft zu beraten und festzulegen, damit alle Kinder teilnehmen können.
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4. Unterrichtsgänge/Exkursionen
• Zusätzlich zu den oben beschriebenen Wandertagen, die von den Klassenlehrerinnen und –lehrern geplant und durchgeführt werden, können an den Fachunterricht angebundene und vor- und nachbereitete Unterrichtsgänge oder Exkursionen stattfinden. Auch hier gelten die oben beschriebenen Regeln bezüglich Elternbeteiligung und Kosten.
5. Klassenfahrten
5.1 Jahrgang 5
Möglichst zu Beginn des Schuljahres werden zur Klassenfindung „Kennenlerntage" im Umfang von drei Tagen durchgeführt. Es soll auf Unterkunftsmöglichkeiten im unmittelbaren Heimatraum (Waldheim Häger, Haus Ascheloh), zurückgegriffen werden. Die Kosten betragen max. 60 €.
5.2 Jahrgang 6/7
• Die Klassenfahrt findet entweder in 6/2 oder in 7/1 statt.
• Die Klassenfahrten des 6/7. Jahrgangs finden je Standort an einem Termin statt.
• Diese Klassenfahrten sollen fünf bis sieben Tage dauern.
• Die Kostenobergrenze liegt bei € 280,00.
• Die Fahrt steht unter einem von der Lage des Heims vorgegebenen thematischen Schwerpunkt und muss im Unterricht entsprechend vor- und nachbereitet werden.
5.3 Jahrgang 10
• Die Klassenfahrt soll keine „Abschlussfahrt" sein, sondern findet zu Beginn der 10. Klasse statt.
• Die Klassenfahrt im Jahrgang 10 kann unter dem Schwerpunktthema „englische Sprache" stehen. Dabei sind Klassenfahrten nach Großbritannien mit Unterbringung in Gastfamilien genauso denkbar wie internationale Begegnungen mit Jugendlichen in Drittländern oder im Inland. Zu denken ist z. B. an bereits erprobte internationale ökologische oder Friedensprojekte, die immer Englisch als gemeinsames Kommunikationsmittel haben oder auch an Kreuzfahrten auf dem Ijsselmeer mit internationaler Beteiligung. Hintergrund dieser Festlegung ist die Notwendigkeit, im immer enger zusammenwachsenden Europa Jugendliche möglichst frühzeitig zusammenzubringen und bei den Schülern die Erkenntnis zu fördern, dass das Erlernen einer Fremdsprache – besonders des Englischen – immer unumgänglicher wird. Diese Fahrt kann aber auch unter dem Schwerpunkt „klassengemeinschaftsfördernde Projekte" stehen, wie z.B. Aufenthalte in Häusern mit Selbstverpflegung oder gemeinsamer sportlicher Unternehmungen
• Die Kostenobergrenze liegt bei 280 €.
• Für Klassenfahrten des 10. Jahrganges steht zur Verringerung des Vertretungsbedarfs und zur Vermeidung von „Kurssprengungen" insgesamt nur 1 Termin zur Verfügung.
5.4 Kopplungen
• In Jahren ohne Klassenfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen dann möglich, wenn Wandertage kumuliert und/oder mit unterrichtsfreien Tagen gekoppelt werden.
• Eine Absprache im Jahrgang ist erforderlich. „Kurssprengungen" sind zu vermeiden.
5.5 Oberstufe
• Am Ende der Jahrgangsstufe 10 („Brückentage") oder zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 findet ein dreitägiges „Kennenlern"-Seminar in Haus Neuland oder einer ähnlichen Einrichtung statt. Die Kosten dafür betragen 80,00 – 100,00 €.
• In der Jahrgangsstufe 12 findet eine Studienfahrt statt. Die Fahrtdauer beträgt max. 8 Tage. Die Kostenobergrenze liegt bei 350 €. Die Ziele sind flexibel. Die Fahrt wird in der Regel begleitet vom Beratungsteam und einer weiteren Lehrkraft.
• Darüber hinaus können Kursfahrten auf freiwilliger Basis in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Diese Unternehmungen gelten nicht als Schulveranstaltungen.
6. Zeit zwischen Ostern und Sommerferien
• In der Zeit zwischen den Osterferien und den Zeugniskonferenzen des 2. Halbjahres sollen wegen des hohen Vertretungsbedarfs in dieser durch Prüfungen belasteten Zeit keine Wandertage, Exkursionen und Projekttage stattfinden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
7. Kursfahrten
• Im Wahlpflichtunterricht sowie in der Oberstufe sind Kursfahrten möglich. Sie stehen unter der Leitung der Kurslehrerin oder des Kurslehrers. Da es sich um zusätzliche Fahrten handelt, ist die Teilnahme freiwillig.
• Sowohl Kurs- als auch Austauschfahrten sind auch jahrgangsübergreifend denkbar.
• Die Regeln bezüglich Kostenobergrenze und Höchstdauer gelten analog den oben beschriebenen Klassenfahrtregeln.
8. Schüleraustausch
• Es soll weiterhin ein regelmäßiger Kontakt mit unserer Partnerschule „Mother-of-Mercy-Centre" in Nairobi/Kenia stattfinden. Diese internationale Begegnungen können in Form eines „Workcamps" oder aber auch in Form eines Schüleraustausches durchgeführt werden. Die Schulkonferenz ist über Planung und Kosten zu informieren und erteilt eine Genehmigung.
9. Inkrafttreten
Dieses Fahrtenkonzept tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 16.06.2010 mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 in Kraft.Fahrtenkonzept
Aktualisiert (Dienstag, den 07. September 2010 um 11:06 Uhr)


