Schulprogramm der Peter-August-Böckstiegel Gesamtschule
1. Schulbeschreibung
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist siebenzügig und hat ihren Sitz an den zwei Schulstandorten Borgholzhausen und Werther. Schulträger ist der Kreis Gütersloh. Die Gymnasiale Oberstufe nahm mit dem Schuljahr 2001/02 am Standort Borgholzhausen den Betrieb auf. Im Jahr 2004 fanden die ersten Abiturprüfungen statt. Die Schule wird von knapp 1400 Schülerinnen und Schülern aus einem großen und vorwiegend ländlich strukturierten Einzugsbereich besucht, das den gesamten Nordkreis Gütersloh mit den Städten und Gemeinden Borgholzhausen, Werther, Halle, Steinhagen und Versmold sowie den westlichen Randbereich der Stadt Bielefeld umfasst.
Die zurückliegende Entwicklung und die gegenwärtige Arbeit an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule wurde und wird durch die folgenden Faktoren besonders beeinflusst:
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist eine Schule mit zwei Standorten. Die beiden Dependancen liegen 12 Kilometer voneinander entfernt.
Die Schulträgerschaft liegt nicht bei den Standortgemeinden, sondern beim Kreis Gütersloh.
Die schulische Arbeit an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist auf die Grundsätze der Agenda 21 ausgerichtet.
2. Doppelstandort
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Mindestzügigkeit von vier Zügen für Gesamtschulen vorsehen, und vor dem Hintergrund, dass weder in Werther noch in Borgholzhausen die Vierzügigkeit erreicht werden konnte, entschieden sich die mit der Gründung der Schule befassten politischen Gremien für eine standortübergreifende Lösung. Damit war den gesetzlichen Vorschriften Genüge getan und entsprechend wurde seitens der Genehmigungsbehörden im Jahre 1995 der Errichtungsbeschluss erteilt.
Im landesweiten Vergleich findet man nur sehr wenige Schulen, die als Dependance-Lösung über eine solch große Entfernung und auf Dauer geführt werden. Obwohl der Errichtungsbeschluss vorschreibt, dass bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf die Schule zu trennen sei, ist diese Perspektive zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig realistisch und wird im politischen Raum an keiner Stelle ernsthaft diskutiert. Die Begründung ist insbesondere in den damit verbundenen Folgeproblemen zu suchen: Die Frage der Trägerschaft müsste erneut geklärt werden, die Gymnasiale Oberstufe wäre an beiden selbstständigen Standorten zu führen, erhöhter finanzieller Aufwand wäre die Folge.
Die Situation des Doppelstandorts mag aus externer Perspektive und Interessenlage eine kostengünstige Lösung sein. Aus Sicht der Schule ist sie eine schwere Hypothek und mit einem erheblichen Koordinationsaufwand und andauerndem Reibungsverlust verbunden.
Es gilt den schweren Drahtseilakt zwischen Selbstständigkeit und Eigenständigkeit, verbindlichen übergreifenden Regelungen und lokal zu treffenden Absprachen, Öffnung und Profilierung in die Standortgemeinden hinein und Identität der gesamten Schule täglich neu auf sich zu nehmen. Die im Gründungsjahrgang vorherrschende Betonung der standortübergreifenden Gemeinsamkeit musste aus pädagogischen, personellen oder organisatorischen Gründen zunehmend relativiert und zurück genommen werden. Im Schulalltag und der alltäglichen Wahrnehmung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern dominiert heute die standortbezogene Perspektive und Identität. In Fragen der didaktischen Grundsätze, fachlichen Standards, allgemeiner Organisationsentscheidungen und im Schulleitungshandeln steht demgegenüber die standortübergreifende Verantwortung im Mittelpunkt.
Im Verwaltungsbereich bringt die Situation des Doppelstandorts den Zwang zu permanenter und reibungsloser Kommunikation und effektiver Arbeitsteilung mit sich. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen wird der Datenaustausch über ein standortübergreifendes elektronisches Netzwerk gewährleistet. Die damit verbundenen Arbeitsabläufe stellen an die Mitarbeiterinnen hohe Anforderungen.
In personeller und finanzieller Hinsicht wird der Dependance-Lösung zu wenig Rechnung getragen: Die Personalausstattung und auch die Zuweisung von Funktionsstellen orientiert sich an den Erfordernissen einer siebenzügigen Schule, obwohl faktisch zwei (zugegeben kleinere) Schulen ausgestattet werden müssen. Der notwendige Grundbedarf je Schule findet bei dieser Lösung keine Berücksichtigung. Ähnlich verhält es sich bei der Ausstattung der Schule. Auch hier zeigt sich zunehmend, dass viele Anschaffungen doppelt vorgenommen werden müssen, damit sie an jedem Standort vorrätig sind. Es ist nicht immer leicht, den Entscheidungsträgern auf den verschiedenen Ebenen diese Konsequenz der 1995 getroffenen Gründungsentscheidung deutlich zu machen.
Der positive Effekt des Doppelstandorts besteht darin, dass die mit zunehmender Zügigkeit einhergehende Unübersichtlichkeit und Komplexität für die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten – soweit sie nicht an beiden Standorten eingesetzt sind – an dem Einzelstandort im schulischen Alltag nicht wahrgenommen wird. Die Teilschulen sind relativ kleine und überschaubare Einheiten, in denen sich alle kennen und die Beziehungen der Menschen untereinander eng und vertraut sind.
3. Schulträger
Die Entscheidung über die Trägerschaft der Schule ergab sich aus den oben dargestellten Gründungsbeschlüssen: Schulträger der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist der Kreis Gütersloh. Aus Sicht der Schule und im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre überwiegen die Vorteile dieser Regelung über die Zuständigkeit in äußeren Schulangelegenheiten. Der Kreis Gütersloh als Behörde mit seiner differenziert ausgebauten Verwaltung bietet die Gewähr für eine hohe Professionalität bei der Behandlung der die Schule betreffenden Fragen. Gleichzeitig sorgt die relative Distanz und die gleichsam in Stellvertretung übernommene Zuständigkeit für ein hohes Maß an Sachlichkeit und Aufgabenbezogenheit. Hinzu kommt, dass in den für Schulangelegenheiten des Kreises Gütersloh zuständigen Gremien aus Tradition die die Schulen betreffenden Fragen weitgehend der parteipolitischen Auseinandersetzung entzogen und ausgesprochen wohlwollend und im Sinne der optimalen Gestaltung und Ausstattung des kreiseigenen Schulangebots gelöst werden.
Die Kehrseite der an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule eingerichteten Trägerschaft besteht darin, dass die Schule, obwohl für beide Standorte von erheblicher Bedeutung und in den städtischen Etats über die Kreisumlage durchaus spürbar, nicht so fest in der Kommunalpolitik und im Leben der Stadt verankert ist, wie es bei Schulen in kommunaler Trägerschaft der Fall ist.
Gleichwohl räumen beide Städte der Schulleitung eine Anhörungs- und Beteiligungsmöglichkeit in kommunalpolitischen Entscheidungsabläufen ein.
4. Agenda 21
Im Juni 1992 tagte in Rio de Janeiro die lange vorbereitete Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt und Entwicklung und beschloss ein umfangreiches Arbeitsprogramm für das 21. Jahrhundert, die Agenda 21. Der Grundgedanke der von 179 Staaten unterzeichneten Erklärung ist die Erkenntnis, dass Umwelt sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht mehr als von einander losgelöste Bereiche betrachtet werden dürfen. Insofern ist die Agenda 21 ein Plan für eine weltweite Partnerschaft, die darauf abzielt, die zweifache Herausforderung einer qualitativ hochstehenden Umwelt und einer „gesunden“ Wirtschaft für alle Menschen der Erde miteinander in Einklang zu bringen.
Als die Agenda 21 zu Beginn des Jahres 1997 intensiver in der Öffentlichkeit diskutiert und im Rahmen unserer Schule bekannt wurde, entstand ausgehend von der Erkenntnis, dass viele der dort angesprochenen Themen mit bestehenden Aktivitäten an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Verbindung zu bringen seien, erstmals der Gedanke, die Schule in den Prozess der Entwicklung einer lokalen Agenda einzubringen und die eigenen Aktivitäten auf schulischer Ebene auf den Kanon der Rio-Erklärung zu beziehen.
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule hat zu einem recht frühen Zeitpunkt von den Initiativen und Aktivitäten um die Agenda 21, die auf den verschiedenen Ebenen von Schule, in den Kommunen und landesweit entwickelt und auch finanziell gefördert wurden, Kenntnis erhalten und ist auf diese Angebote eingegangen.
Es wurde eine Agenda-Steuergruppe aus Mitgliedern der Schulleitung, des Kollegiums und von Eltern und dem Umweltbeauftragten der Stadt Werther eingerichtet, in der verschiedene Initiativen entwickelt und koordiniert wurden. Aus dieser Gruppe heraus sind eine Reihe von wichtigen Ideen für die weitere Agenda Gestaltung der Schule gekommen wie z.B. die Zukunftswerkstatt zur Schulhofgestaltung und der Anstoß zur Streitschlichtung. Als Bild für die Fülle der Ideen und Projekte entstand die Agenda-Rosette, die den Stand der Agenda-Aktivitäten im Schuljahr 2004/05 darstellt.
5. Der Prozess der Schulprogrammarbeit
Seit der Verabschiedung des Schulprogramms im März 2001 und dem anschließenden Dialog mit der Schulaufsicht im September 2001 hat sich die Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen drei- bis viermal im Jahr getroffen.
Schwerpunkt der Arbeit war zunächst die Überprüfung der Schulprogrammarbeit, d.h. konkret die Überprüfung der nächsten Schritte, die in der ersten Version des Schulprogramms formuliert waren.
Einen großen Raum nahm dabei die Auswertung und Umsetzung einer Elternbefragung ein, die in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Schulprogramms ergaben sich die Themen für die schulinternen Lehrerfortbildungen:
Jahr Themen im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung Weitere Themen
2002
Eigenverantwortliches Arbeiten im Fachunterricht
reflexive Koedukation
2003 Leistungsbewertung
Selbstevaluation von Schülerinnen und Schülern so wie von Lehrerinnen und Lehrern Grundsätze der Fachleistungsdifferenzierung
Umgang mit Unterrichtsstörungen
2004
Gesunde Schule
2005 Kooperatives Lernen nach Norm Green
Leseförderung in allen Fächern
Kernlehrpläne DE, MA
Mobbing und Gewalt
Anschließend wurde das Schulprogramm umgeschrieben: in den Bereichen Das machen wir bereits erfolgreich und Das sind unsere Ziele wurden Ergänzungen vorgenommen. Die Bereiche Hier gibt es noch Probleme und Das sind die nächsten Schritte werden in Zukunft in Form eines Arbeitsprogramms für ein bis zwei Schuljahre dem Schulprogramm angefügt. Die Arbeitsgruppe schlägt der Schule Entwicklungsziele sowie entsprechende Evaluationsmaßnahmen vor.
6. Unsere Leitziele
Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Eltern sind Mitglieder der Schulgemeinde der PAB.
Wir setzen uns dafür ein, dass die PAB eine Schule ist, in der für das Leben gelernt und erfolgreich miteinander gearbeitet wird. Dies kann nur dann gelingen, wenn wir alle dafür Verantwortung übernehmen. Für neue Formen des Lernens und Lehrens sind wir offen.
Wir gestalten unsere schulische Arbeit so, dass sich Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten sinnvoll ergänzen. Dabei pflegen wir den Kontakt zu vielen Einrichtungen in unserer Nachbarschaft.
Wir schaffen eine Atmosphäre, in der alle gerne arbeiten. Miteinander lernen und leben gehören in einer Ganztagsschule eng zusammen.
Wir tragen durch unser Verhalten dazu bei, dass Gebäude, Anlagen, Einrichtungsgegenstände und alle Materialien geschont werden und keine Schäden entstehen. Eigentum respektieren wir.
Wir akzeptieren uns in unserer Unterschiedlichkeit und bemühen uns um ein lebendiges Zusammenleben, in dem Konflikte sachlich und friedlich gelöst werden. Wir lehnen Vorstellungen ab, die andere ausgrenzen. Wenn Unterstützung benötigt wird, helfen wir uns gegenseitig.
Wir halten das Zusammenleben und Arbeiten mit Menschen verschiedener Kulturen für bereichernd und streben den Austausch und die partnerschaftliche Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern an.
Wir fassen wichtige Entscheidungen über die Zukunft der Schule gemeinsam und gehen im Prozess der Meinungsbildung offen miteinander um. Wir stehen selbstbewusst zu unserer Schule.
(SK)
03/2005
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist siebenzügig und hat ihren Sitz an den zwei Schulstandorten Borgholzhausen und Werther. Schulträger ist der Kreis Gütersloh. Die Gymnasiale Oberstufe nahm mit dem Schuljahr 2001/02 am Standort Borgholzhausen den Betrieb auf. Im Jahr 2004 fanden die ersten Abiturprüfungen statt. Die Schule wird von knapp 1400 Schülerinnen und Schülern aus einem großen und vorwiegend ländlich strukturierten Einzugsbereich besucht, das den gesamten Nordkreis Gütersloh mit den Städten und Gemeinden Borgholzhausen, Werther, Halle, Steinhagen und Versmold sowie den westlichen Randbereich der Stadt Bielefeld umfasst.
Die zurückliegende Entwicklung und die gegenwärtige Arbeit an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule wurde und wird durch die folgenden Faktoren besonders beeinflusst:
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist eine Schule mit zwei Standorten. Die beiden Dependancen liegen 12 Kilometer voneinander entfernt.
Die Schulträgerschaft liegt nicht bei den Standortgemeinden, sondern beim Kreis Gütersloh.
Die schulische Arbeit an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist auf die Grundsätze der Agenda 21 ausgerichtet.
2. Doppelstandort
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Mindestzügigkeit von vier Zügen für Gesamtschulen vorsehen, und vor dem Hintergrund, dass weder in Werther noch in Borgholzhausen die Vierzügigkeit erreicht werden konnte, entschieden sich die mit der Gründung der Schule befassten politischen Gremien für eine standortübergreifende Lösung. Damit war den gesetzlichen Vorschriften Genüge getan und entsprechend wurde seitens der Genehmigungsbehörden im Jahre 1995 der Errichtungsbeschluss erteilt.
Im landesweiten Vergleich findet man nur sehr wenige Schulen, die als Dependance-Lösung über eine solch große Entfernung und auf Dauer geführt werden. Obwohl der Errichtungsbeschluss vorschreibt, dass bei entsprechend nachgewiesenem Bedarf die Schule zu trennen sei, ist diese Perspektive zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig realistisch und wird im politischen Raum an keiner Stelle ernsthaft diskutiert. Die Begründung ist insbesondere in den damit verbundenen Folgeproblemen zu suchen: Die Frage der Trägerschaft müsste erneut geklärt werden, die Gymnasiale Oberstufe wäre an beiden selbstständigen Standorten zu führen, erhöhter finanzieller Aufwand wäre die Folge.
Die Situation des Doppelstandorts mag aus externer Perspektive und Interessenlage eine kostengünstige Lösung sein. Aus Sicht der Schule ist sie eine schwere Hypothek und mit einem erheblichen Koordinationsaufwand und andauerndem Reibungsverlust verbunden.
Es gilt den schweren Drahtseilakt zwischen Selbstständigkeit und Eigenständigkeit, verbindlichen übergreifenden Regelungen und lokal zu treffenden Absprachen, Öffnung und Profilierung in die Standortgemeinden hinein und Identität der gesamten Schule täglich neu auf sich zu nehmen. Die im Gründungsjahrgang vorherrschende Betonung der standortübergreifenden Gemeinsamkeit musste aus pädagogischen, personellen oder organisatorischen Gründen zunehmend relativiert und zurück genommen werden. Im Schulalltag und der alltäglichen Wahrnehmung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern dominiert heute die standortbezogene Perspektive und Identität. In Fragen der didaktischen Grundsätze, fachlichen Standards, allgemeiner Organisationsentscheidungen und im Schulleitungshandeln steht demgegenüber die standortübergreifende Verantwortung im Mittelpunkt.
Im Verwaltungsbereich bringt die Situation des Doppelstandorts den Zwang zu permanenter und reibungsloser Kommunikation und effektiver Arbeitsteilung mit sich. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen wird der Datenaustausch über ein standortübergreifendes elektronisches Netzwerk gewährleistet. Die damit verbundenen Arbeitsabläufe stellen an die Mitarbeiterinnen hohe Anforderungen.
In personeller und finanzieller Hinsicht wird der Dependance-Lösung zu wenig Rechnung getragen: Die Personalausstattung und auch die Zuweisung von Funktionsstellen orientiert sich an den Erfordernissen einer siebenzügigen Schule, obwohl faktisch zwei (zugegeben kleinere) Schulen ausgestattet werden müssen. Der notwendige Grundbedarf je Schule findet bei dieser Lösung keine Berücksichtigung. Ähnlich verhält es sich bei der Ausstattung der Schule. Auch hier zeigt sich zunehmend, dass viele Anschaffungen doppelt vorgenommen werden müssen, damit sie an jedem Standort vorrätig sind. Es ist nicht immer leicht, den Entscheidungsträgern auf den verschiedenen Ebenen diese Konsequenz der 1995 getroffenen Gründungsentscheidung deutlich zu machen.
Der positive Effekt des Doppelstandorts besteht darin, dass die mit zunehmender Zügigkeit einhergehende Unübersichtlichkeit und Komplexität für die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten – soweit sie nicht an beiden Standorten eingesetzt sind – an dem Einzelstandort im schulischen Alltag nicht wahrgenommen wird. Die Teilschulen sind relativ kleine und überschaubare Einheiten, in denen sich alle kennen und die Beziehungen der Menschen untereinander eng und vertraut sind.
3. Schulträger
Die Entscheidung über die Trägerschaft der Schule ergab sich aus den oben dargestellten Gründungsbeschlüssen: Schulträger der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule ist der Kreis Gütersloh. Aus Sicht der Schule und im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre überwiegen die Vorteile dieser Regelung über die Zuständigkeit in äußeren Schulangelegenheiten. Der Kreis Gütersloh als Behörde mit seiner differenziert ausgebauten Verwaltung bietet die Gewähr für eine hohe Professionalität bei der Behandlung der die Schule betreffenden Fragen. Gleichzeitig sorgt die relative Distanz und die gleichsam in Stellvertretung übernommene Zuständigkeit für ein hohes Maß an Sachlichkeit und Aufgabenbezogenheit. Hinzu kommt, dass in den für Schulangelegenheiten des Kreises Gütersloh zuständigen Gremien aus Tradition die die Schulen betreffenden Fragen weitgehend der parteipolitischen Auseinandersetzung entzogen und ausgesprochen wohlwollend und im Sinne der optimalen Gestaltung und Ausstattung des kreiseigenen Schulangebots gelöst werden.
Die Kehrseite der an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule eingerichteten Trägerschaft besteht darin, dass die Schule, obwohl für beide Standorte von erheblicher Bedeutung und in den städtischen Etats über die Kreisumlage durchaus spürbar, nicht so fest in der Kommunalpolitik und im Leben der Stadt verankert ist, wie es bei Schulen in kommunaler Trägerschaft der Fall ist.
Gleichwohl räumen beide Städte der Schulleitung eine Anhörungs- und Beteiligungsmöglichkeit in kommunalpolitischen Entscheidungsabläufen ein.
4. Agenda 21
Im Juni 1992 tagte in Rio de Janeiro die lange vorbereitete Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt und Entwicklung und beschloss ein umfangreiches Arbeitsprogramm für das 21. Jahrhundert, die Agenda 21. Der Grundgedanke der von 179 Staaten unterzeichneten Erklärung ist die Erkenntnis, dass Umwelt sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht mehr als von einander losgelöste Bereiche betrachtet werden dürfen. Insofern ist die Agenda 21 ein Plan für eine weltweite Partnerschaft, die darauf abzielt, die zweifache Herausforderung einer qualitativ hochstehenden Umwelt und einer „gesunden“ Wirtschaft für alle Menschen der Erde miteinander in Einklang zu bringen.
Als die Agenda 21 zu Beginn des Jahres 1997 intensiver in der Öffentlichkeit diskutiert und im Rahmen unserer Schule bekannt wurde, entstand ausgehend von der Erkenntnis, dass viele der dort angesprochenen Themen mit bestehenden Aktivitäten an der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule in Verbindung zu bringen seien, erstmals der Gedanke, die Schule in den Prozess der Entwicklung einer lokalen Agenda einzubringen und die eigenen Aktivitäten auf schulischer Ebene auf den Kanon der Rio-Erklärung zu beziehen.
Die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule hat zu einem recht frühen Zeitpunkt von den Initiativen und Aktivitäten um die Agenda 21, die auf den verschiedenen Ebenen von Schule, in den Kommunen und landesweit entwickelt und auch finanziell gefördert wurden, Kenntnis erhalten und ist auf diese Angebote eingegangen.
Es wurde eine Agenda-Steuergruppe aus Mitgliedern der Schulleitung, des Kollegiums und von Eltern und dem Umweltbeauftragten der Stadt Werther eingerichtet, in der verschiedene Initiativen entwickelt und koordiniert wurden. Aus dieser Gruppe heraus sind eine Reihe von wichtigen Ideen für die weitere Agenda Gestaltung der Schule gekommen wie z.B. die Zukunftswerkstatt zur Schulhofgestaltung und der Anstoß zur Streitschlichtung. Als Bild für die Fülle der Ideen und Projekte entstand die Agenda-Rosette, die den Stand der Agenda-Aktivitäten im Schuljahr 2004/05 darstellt.
5. Der Prozess der Schulprogrammarbeit
Seit der Verabschiedung des Schulprogramms im März 2001 und dem anschließenden Dialog mit der Schulaufsicht im September 2001 hat sich die Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen drei- bis viermal im Jahr getroffen.
Schwerpunkt der Arbeit war zunächst die Überprüfung der Schulprogrammarbeit, d.h. konkret die Überprüfung der nächsten Schritte, die in der ersten Version des Schulprogramms formuliert waren.
Einen großen Raum nahm dabei die Auswertung und Umsetzung einer Elternbefragung ein, die in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Schulprogramms ergaben sich die Themen für die schulinternen Lehrerfortbildungen:
Jahr Themen im Zusammenhang mit Unterrichtsentwicklung Weitere Themen
2002
Eigenverantwortliches Arbeiten im Fachunterricht
reflexive Koedukation
2003 Leistungsbewertung
Selbstevaluation von Schülerinnen und Schülern so wie von Lehrerinnen und Lehrern Grundsätze der Fachleistungsdifferenzierung
Umgang mit Unterrichtsstörungen
2004
Gesunde Schule
2005 Kooperatives Lernen nach Norm Green
Leseförderung in allen Fächern
Kernlehrpläne DE, MA
Mobbing und Gewalt
Anschließend wurde das Schulprogramm umgeschrieben: in den Bereichen Das machen wir bereits erfolgreich und Das sind unsere Ziele wurden Ergänzungen vorgenommen. Die Bereiche Hier gibt es noch Probleme und Das sind die nächsten Schritte werden in Zukunft in Form eines Arbeitsprogramms für ein bis zwei Schuljahre dem Schulprogramm angefügt. Die Arbeitsgruppe schlägt der Schule Entwicklungsziele sowie entsprechende Evaluationsmaßnahmen vor.
6. Unsere Leitziele
Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Eltern sind Mitglieder der Schulgemeinde der PAB.
Wir setzen uns dafür ein, dass die PAB eine Schule ist, in der für das Leben gelernt und erfolgreich miteinander gearbeitet wird. Dies kann nur dann gelingen, wenn wir alle dafür Verantwortung übernehmen. Für neue Formen des Lernens und Lehrens sind wir offen.
Wir gestalten unsere schulische Arbeit so, dass sich Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten sinnvoll ergänzen. Dabei pflegen wir den Kontakt zu vielen Einrichtungen in unserer Nachbarschaft.
Wir schaffen eine Atmosphäre, in der alle gerne arbeiten. Miteinander lernen und leben gehören in einer Ganztagsschule eng zusammen.
Wir tragen durch unser Verhalten dazu bei, dass Gebäude, Anlagen, Einrichtungsgegenstände und alle Materialien geschont werden und keine Schäden entstehen. Eigentum respektieren wir.
Wir akzeptieren uns in unserer Unterschiedlichkeit und bemühen uns um ein lebendiges Zusammenleben, in dem Konflikte sachlich und friedlich gelöst werden. Wir lehnen Vorstellungen ab, die andere ausgrenzen. Wenn Unterstützung benötigt wird, helfen wir uns gegenseitig.
Wir halten das Zusammenleben und Arbeiten mit Menschen verschiedener Kulturen für bereichernd und streben den Austausch und die partnerschaftliche Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern an.
Wir fassen wichtige Entscheidungen über die Zukunft der Schule gemeinsam und gehen im Prozess der Meinungsbildung offen miteinander um. Wir stehen selbstbewusst zu unserer Schule.
(SK)
03/2005
Aktualisiert (Samstag, den 23. Mai 2009 um 10:57 Uhr)




