Bildungspaket löst Landesprogramm „kein Kind ohne Mahlzeit“ ab
Anstelle dieses Programms tritt nunmehr das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“.
Hiernach wird neben weiteren möglichen Leistungen wie Übernahme von schulischen Ausflugskosten, dem Schulbedarfspaket, Fahrtkostenzuschuss, angemessener Lernförderung und Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben den Empfängern von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (analog SGB XII) sowie
- Kinderzuschlag und Wohngeld
auch die Mittagsverpflegung weiterhin (mit Ausnahme eines Eigenanteils von 1,- € pro Mahlzeit) bezuschusst.
Neu und begrüßenswert ist hier, dass neben den Schülern der Sekundarstufe I nun auch die Schüler der Sekundarstufe II aus Familien mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf die sich aus dem Bildungspaket ergebenden Leistungen und damit u.a. auch die Bezuschussung der Mittagsverpflegung haben können. Zudem ist der bisher anspruchsberechtigte Personenkreis um die Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld erweitert worden.
Im Ergebnis bedeutet diese gesetzliche Änderung für unsere Schule und die Mittagsverpflegung, dass wie bisher das Essen zu besonders günstigen Konditionen für die Familien mit nachgewiesen geringem Einkommen angeboten werden kann.
Sofern Sie eine der oben genannten Leistungen beziehen und Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnehmen lassen möchten, wird deshalb empfohlen, das Kind für die Essensteilnahme anzumelden. Zudem muss ein Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden.
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind in den jeweiligen städtischen Rathäusern oder Schulsekretariaten erhältlich oder auch im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh unter dem Link:
www.kreis-guetersloh.de abrufbar.
Als Nachweis für die tatsächlich gewünschte Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung fertigen Sie bitte eine Kopie der Ihnen nach erfolgreicher Verpflegungsanmeldung von der Abrechnungsfirma RW Soft aus Lemgo zugesandten Teilnahmebestätigung (wurde in der Regel mit dem übersandten Chip zugesandt) an. Hierin machen Sie bitte die das Kennwort für die Anmeldedaten unkenntlich (Datenschutz) oder trennen hier die Kopie und fügen diese dem Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Mittagsverpflegung bei.
Sofern Sie/Ihr Sohn/Ihre Tochter bereits im laufenden Schuljahr 2010/2011 an der Mittagsverpflegung teilgenommen hat, fügen Sie bitte ebenfalls eine Kopie der letzten Überweisung Ihrerseits bei.
Alternativ können Sie auch über das Internet unter
www.swb-borgholzhausen.schule-catering.de von der „Statistik“ einen Ausdruck fertigen und diesen dem Antrag zur Bildungsbezuschussung beifügen.
Eine Bezuschussung kommt jetzt auch dann in Betracht, wenn der Schüler nicht an allen angebotenen Verpflegungstagen an der Essensversorgung teilnehmen möchte.
Folgende monatliche Eigenanteile sind (mit Ausnahme für den weiterhin frei bleibenden Monat August) künftig von Ihnen bis spätestens zum 20.ten des Vormonats unter Angabe des Verwendungszweckes mit Kundennamen auf das Konto der Abrechnungsfirma RW Soft zu entrichten:
Essensteilnahme an 3 Abotagen Eigenanteil = 10,00 € (wie bisher),
Essensteilnahme an 2 Abotagen Eigenanteil = 6,67 €
Essensteilnahme an 1 Abotag Eigenanteil = 3,33 €.
Die Restkosten werden dann vom den Mittagszuschuss gewährenden Leistungsträger gezahlt.
Von Seiten der Schule kann nur die Inanspruchnahme des größten Abonnements von 3 Tagen empfohlen werden. Eine schmackhafte, gute und gesunde Mittagsverpflegung der Schülerin/des Schülers ist dann unserer Ansicht nach auch dauerhaft gewährleistet.
Zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen und damit auch der bezuschussten Mittagsverpflegung ist aber, dass auch tatsächlich ein entsprechender schriftlicher Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt wird.
Bei eventuellen Problemen mit der Beantragung wenden Sie sich bitte an Herrn Falkenreck vom Studentenwerk Bielefeld, Telefon 0521-1064177 oder an Herrn Blank an der
PAB-Gesamtschule, Telefon 05425-944342.
Weitere Informationen und Hinweise zum neuen „Bildungspaket“ finden Sie im übrigen auch im Internet auf den Seiten des Kreises Gütersloh www.kreis-guetersloh.de sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bildungspaket.bmas.de.


