Stand 30.06.20171. VorbemerkungenDieser Rahmenplan folgt dem Auftrag der „Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten“1 (Wanderrichtlinien –WRL–), nach dem die Schulkonferenz den „Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze“ festlegt. Daraus folgt, dass nach Inkrafttreten dieses Rahmenplanes durch Beschluss der Schulkonferenz künftig alle Wandertage und Schulfahrten, die sich innerhalb dieses Rahmens bewegen, keiner erneuten Genehmigung durch die Schulkonferenz bedürfen. Alle Klassenfahrten und Wandertage, die nicht diesem Fahrtenkonzept entsprechen, werden nicht genehmigt. Im Übrigen unterliegen alle Wanderungen und Fahrten den im Einzelnen hier nicht aufgeführten Bestimmungen der WRL.
2. Generelle Prinzipien für alle Fahrten und Wanderungen Fahrten mit reinem Urlaubscharakter sind nicht zulässig. Bei der Planung und Durchführung von Schulwanderungen und –fahrten müssen ökologische, soziale und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Flugreisen werden nur im Ausnahmefall und für Fahrten der Sekundarstufe II genehmigt. In diesem Fall sollte eine CO²-Ausgleichszahlung geleistet werden. Die Teilnahme an Klassenfahrten ist für Schülerinnen und Schüler generell verpflichtend. Über begründete Ausnahmen nach Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Klassenleitung. Bei Schulfahrten werden zwei Begleitpersonen (in der Regel das Klassenteam oder bei Kursfahrten der Kurslehrer/die Kurslehrerin und eine weitere Lehrkraft) zur Verfügung gestellt. Bei gemischten Gruppen müssen Begleitpersonen beider Geschlechter vorhanden sein. Sofern gewünscht oder notwendig, können zusätzlich Eltern oder andere geeignete Begleitpersonen (Integrationskräfte, Studenten, Teamer etc.) mitfahren. Möglichst frühzeitige Elternbeteiligung in Fragen der Kosten, Ziele und Inhalte ist zwingend notwendig. Ein Konsens innerhalb der Klassenpflegschaft ist anzustreben. Die Unternehmungen sind auch deshalb so rechtzeitig zu planen, damit die Eltern die Möglichkeit haben, die Kosten für die Fahrt auf einem Klassenkonto anzusparen.2 Die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zu Kosten und Zielen ist rechtzeitig vor der Buchung bzw. dem Vertragsabschluss einzuholen. Dies gilt auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern. Bei den Kosten sind aufzuführen: Transport, Unterbringung, Vollverpflegung, Nebenkosten (Transport vor Ort, Eintrittsgelder, etc.). Das persönliche Taschengeld zählt nicht dazu. Zum Zwecke des Informationsaustausches sollten zur Weitergabe geeignete Unterlagen über durchgeführte Fahrten und Wandertage im Kreise des Kollegiums zur Verfügung gestellt werden.1 Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.03.97(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulfahrten/Kontext/2013-4-26-RdErl_-Richtlinien-fuer-Schulfahrten.pdf)2 Vgl. die Richtlinien für Schulfahrten 2.4ff.Peter-August Böckstiegel-Gesamtschule Fahrtenkonzept23. Wandertage (WT)3.1 zeitliche Verteilung Pro Schuljahr können 3 Wandertage stattfinden. Sie liegen in den Jahrgängen 7 bis 10 am Standort parallel, Im Jahrgang 5 sind keine gemeinsamen Termine nötig. Im Jahrgang 6 sollen die Termine parallel liegen. Tage, an denen viel Unterricht durch das Klassenteam stattfindet, sind im Sinne der Reduzierung des Vertretungsaufwandes vorzuziehen.3.2 Ziele von Wandertagen Ziele von WT sollten dem Prinzip „Vom Nahen zum Fernen“ folgen, d.h. in den unteren Jahrgängen sind WT, die die Erkundung des Heimatraums zum Ziel haben, weiter entfernten Orten vorzuziehen. Eine Steigerungsmöglichkeit je nach Alter der Schülerinnen und Schüler sollte angestrebt werden. Rein kommerzielle Freizeitparks (z.B. „Fort Fun“ etc.) sind keine akzeptablen Ziele von Wandertagen. Der Schwerpunkt von Wandertagen muss eine gemeinsame Klassenaktivität mit Bildungscharakter im Sinne kultureller Bildung oder des sozialen Lernens sein. Zu Beginn des Schuljahres legt die Klassenpflegschaft einen Kostenrahmen für alle drei Wandertage fest.3.3 Kostenobergrenze /Elternbeteiligung Die Kosten und Ziele von Wandertagen sind rechtzeitig in der Klassenpflegschaft zu beraten und festzulegen, damit alle Kinder teilnehmen können.4. Unterrichtsgänge/Exkursionen Zusätzlich zu den oben beschriebenen Wandertagen, die von den Klassenlehrerinnen und –lehrern geplant und durchgeführt werden, können an den Fachunterricht angebundene und vor- und nachbereitete Unterrichtsgänge oder mehrtätige Exkursionen stattfinden. Auch hier gelten die oben beschriebenen Regeln bezüglich Elternbeteiligung und Kosten.Peter-August Böckstiegel-Gesamtschule Fahrtenkonzept35. Klassenfahrten5.1 Jahrgang 5Möglichst zu Beginn des Schuljahres werden zur Klassenfindung „Kennenlerntage“ im Umfang von drei Tagen durchgeführt. Es soll auf Unterkunftsmöglichkeiten im unmittelbaren Heimatraum (Waldheim Häger, Haus Ascheloh) zurückgegriffen werden. Die Kosten betragen je Schüler/-in max. 60 €.5.2 Jahrgang 6/7 Die Klassenfahrt findet entweder in 6/2 oder in 7/1 statt. Die Klassenfahrten des 6/7. Jahrgangs finden je Standort an einem Termin statt. Diese Klassenfahrten sollen fünf bis sieben Tage dauern. Die Kostenobergrenze liegt pro Schüler/-in bei € 280,00. Die Fahrt steht unter einem von der Lage des Heims vorgegebenen thematischen Schwerpunkt und muss im Unterricht entsprechend vor- und nachbereitet werden.5.3 Jahrgang 10 Die Klassenfahrt soll keine „Abschlussfahrt“ sein, sondern findet zu Beginn der 10. Klasse statt. Die Klassenfahrt im Jahrgang 10 kann unter dem Schwerpunktthema „englische Sprache“ stehen. Dabei sind Klassenfahrten nach Großbritannien mit Unterbringung in Gastfamilien genauso denkbar wie internationale Begegnungen mit Jugendlichen in Drittländern oder im Inland. Zu denken ist z. B. an bereits erprobte internationale ökologische oder Friedensprojekte, die immer Englisch als gemeinsames Kommunikationsmittel haben oder auch an Kreuzfahrten auf dem Ijsselmeer mit internationaler Beteiligung. Hintergrund dieser Festlegung ist die Notwendigkeit, im immer enger zusammenwachsenden Europa Jugendliche möglichst frühzeitig zusammenzubringen und bei den Schülern die Erkenntnis zu fördern, dass das Erlernen einer Fremdsprache – besonders des Englischen – immer unumgänglicher wird. Diese Fahrt kann aber auch unter dem Schwerpunkt „klassengemeinschaftsfördernde Projekte“ stehen, wie z.B. Aufenthalte in Häusern mit Selbstverpflegung oder gemeinsamer sportlicher Unternehmungen Die Kostenobergrenze liegt für jede Schülerin oder jeden Schüler bei 300 €.Für Klassenfahrten des 10. Jahrganges steht zur Verringerung des Vertretungsbedarfs insgesamt nur ein Termin je Standort zur Verfügung.5.4 Kopplungen In Jahren ohne Klassenfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen dann möglich, wenn Wandertage kumuliert und/oder mit unterrichtsfreien Tagen gekoppelt werden. Eine Absprache im Jahrgang ist erforderlich, um Vertretungsbedarf zu minimieren5.5 Oberstufe Am Ende der Jahrgangsstufe 10 („Brückentage“) oder zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 findet ein dreitägiges „Kennenlern“-Seminar in Haus Neuland oder einer ähnlichen Einrichtung statt. Die Kosten dafür betragen 80,00 – 100,00 €. In der Jahrgangsstufe 12 findet eine Studienfahrt statt. Die Fahrtdauer beträgt max. 8 Tage. Die Kostenobergrenze liegt bei 350 €. Die Ziele sind flexibel. Die Fahrt wird in der Regel vom Beratungsteam und einer weiteren Lehrkraft begleitet. Darüber hinaus können Kursfahrten auf freiwilliger Basis in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Diese Unternehmungen gelten nicht als Schulveranstaltungen.Peter-August Böckstiegel-Gesamtschule Fahrtenkonzept46. Zeit zwischen Ostern und Sommerferien In der Zeit zwischen den Osterferien und den Zeugniskonferenzen des 2. Halbjahres sollen wegen des hohen Vertretungsbedarfs in dieser durch Prüfungen belasteten Zeit keine Wandertage, Exkursionen und Projekttage stattfinden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.7. Kursfahrten Im Wahlpflichtunterricht sowie in der Oberstufe sind Kursfahrten möglich. Sie stehen unter der Leitung der Kurslehrerin oder des Kurslehrers. Da es sich um zusätzliche Fahrten handelt, ist die Teilnahme freiwillig. Sowohl Kurs- als auch Austauschfahrten sind auch jahrgangsübergreifend denkbar. Die Regeln bezüglich Kostenobergrenze und Höchstdauer gelten analog den oben beschriebenen Klassenfahrtregeln.8. Schüleraustausch Es soll weiterhin ein regelmäßiger Kontakt mit unserer Partnerschule in Kenia stattfinden. Diese internationalen Begegnungen können in Form eines „Workcamps“ oder aber auch in Form eines Schüleraustausches durchgeführt werden. Die Schulkonferenz ist über Planung und Kosten zu informieren und erteilt eine Genehmigung. Im Rahmen des Projekts „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird eine freiwillige Studienfahrt nach Auschwitz/Krakau in Jahrgang 10 angeboten.9. InkrafttretenDieses Fahrtenkonzept tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2017 mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Kraft.